Der Verein erstrebt den Zusammenschluss aller Gewerbetreibenden (Industrie, Handel, Handwerk, Gaststättengewerbe und des übrigen Gewerbestandes) sowie der freiberuflich Tätigen unserer Gemeinde an, zur Wahrung und Förderung ihrer beruflichen Belange in gemeinsamer Zielsetzung. Die Vereinigung der beruflich in verschiedene Sparten gegliederten Gewerbetreibenden bezweckt die Durchsetzung ihrer Interessen bei Staat und Gemeinde und nicht zuletzt die Erhaltung eines selbständigen, lebensfähigen Mittelstandes. Außerdem hat er sich folgende Aufgaben gestellt: - Die Zusammenarbeit mit den Industrie‐ und Handelskammern, dem Landesgewerbeamt, der Kreishandwerkerschaft und den Innungen.
- Belebung der örtlichen Wirtschaft, Veranstaltung gewerblicher Ausstellungen, Gemeinschaftswerbungen und Förderung des Fremdenverkehrs.
- Die kulturelle Betreuung seiner Mitglieder sucht der Verein durch Vorträge und Ausspracheabende sowie gesellige Veranstaltungen in Fluss zu halten.
- Der Verein übernimmt die Verpflichtung, seinen Mitgliedern unentgeltlich Auskunft und Rat zu erteilen.
Die Mitgliedschaft des Vereins können erwerben:
1. Als ordentliche Mitglieder:
- Selbständige Gewerbe‐ und Handelstreibende jeder Art.
- Freiberuflich Schaffende.
2. Als außerordentliche Mitglieder: - Juristische Personen und Vereinigungen.
- Freunde des Gewerbe‐ und Handelstandes.
Grundsätzlich können nur Mitglieder dieser beiden obigen Typen aufgenommen werden, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: - Wohnhaft in der Gesamtgemeinde Böhmenkirch
- Firmensitz in der Gesamtgemeinde Böhmenkirch
- Gewerbesteuerzahler in Böhmenkirch
Darüber hinaus können auf Antrag an die einmal jährlich stattfindende Hauptversammlung und auf deren Beschluss mit ¾‐Mehrheit auch auswärtige Mitglieder aufgenommen werden, die ein Gewerk betreiben, das im Gewerbeverein nicht vertreten ist und die einen Bezug zur Gesamtgemeinde Böhmenkirch haben.
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